Liebe Besucher,
Ab 26. Dezember 2020 ist weiterhin das Betreten von Prostitutionslokalen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen verboten.
Neu ist das Verbot von körpernahen Dienstleistungen (wie z.B. Sexarbeit) am Ort der Dienstleistung, dies kann jeder Ort, auch Privatwohnungen sein. Somit sind Escortservice und Straßenprostitution nun eindeutig verboten.
Die Verordnung gilt vorerst bis 8. Februar 2021, eine Verlängerung gilt als wahrscheinlich.
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Ihr
BookSusi Team