Marco-108
Mitglied seit 2026 · Freier
Gesetzlich ist Prostitution ein Räumlichkeiten ausserhalb genehmigter Bordelle strafbar. Wie ist das mit privaten Wohnungen von Anbieterinnen die z.B. auch hier auf BookSusi vertreten sind (gar nicht so wenige) und nicht offizielle Bordelle sind?? Müssen die Wohnungen angemeldet sein und benötigen die Damen einen Gesundheitspass? Es sind hier i
Einsamer
Mitglied seit 2024 · Freier
Außer Borell/Laufhaus/Studio kannst du Damen legal zu dir nach Hause und ich glaube ins Hotel bestellen. der rest ist illegale Wohnungsprostitution.
Marco-108
Mitglied seit 2026 · Freier
Danke EINSAMER für Deine geschätzte Rückmeldung. Wenn wir uns nun die Anzeigen grade mal auf BookSusi ansehen, gibt es multiple Anbieterinnen. Das wäre doch ein Leichtes für die Behörde, dagegen vorzugehen!?!?!
Einsamer
Mitglied seit 2024 · Freier
machen sie auch, es kommt immer wieder zu Anzeigen und Strafen, dürfte sich für die Damen unterm Strich trotzdem rechnen
IZO-Wien
Mitglied seit 2018 · Anbieter
Zu allererst ist Prostitution nicht in jedem österreichischen Bundesland nur in genehmigten Lokalen legal, in einigen Bundesländern darf man eine Prostituierte auch zu sich nach Hause oder ins Hotel einladen, aber eben auch nicht überall

Die sogenannte "grüne Karte" braucht jede Prostituierte, egal wo und wie sie arbeitet

Und man kann, zumindest in Österreich, keine private Wohnung offiziell anmelden, da es gesetzliche Vorgaben gibt um eine Genehmigung als Prostitutionslokal zu erhalten und das erfüllt eine private Wohnung niemals

Es fängt schon damit an, dass der Eingang zu einem sogenannten Prostitutionslokal direkt auf der Straße sein muss, dann gehts weiter mit Schutzmaßnahmen für die Prostituierte/n usw.

Regelmäßig werden diverse Leute angezeigt und zahlen hohe Strafen für diese Dummheit, aber leider kommen genauso viele damit davon, weil es niemand anzeigt. . .
Einsamer
Mitglied seit 2024 · Freier
da shabe ich eh so geschrieben, in Bordellen etc plus Hausbesuche (und eventuell Hotels?) In Salzburg sind Haus- und Hotelbesuche verboten.
Tom-23
Mitglied seit 2014 · Freier
Haben die in Salzburg so viele Büsche hinter denen man’s treiben kann?

Ich wollte noch einwerfen...

Wenn ein Freier in einer Wohnung - in der illegale Prostitution betrieben wird - von der Behörde hopps genommen wird, dann ist der Freier ebenso dran. Nicht nur das es eine erhebliche Strafe kostet (ich habe was von 1000 EUR gehört), es kommt auch zu einer gerichtlichen Vorladung, eingeschriebene Briefe nach Hause, etc. Das lässt sich dann vor der Freundin oder Ehefrau schwer verheimlichen. Also kann man gegebenenfalls gleich die Kosten für die Scheidung dazurechnen und landet schnell bei einem 5- oder 6-stelligen Betrag ... ganz abgesehen von der üblen Nachrede im Familien- und Freundeskreis. In ein Hotel zu gehen mag zwar umständlicher sein, bewahrt einen jedoch vor all diesen Scherereien.
Deadpool-3
Mitglied seit 2026 · Freier
Kann hier Tom-23 nur zustimmen. Hotel ist vielleicht ein kleiner Mehraufwand, aber schützt vor diversen Scherereien. Und ganz ehrlich, ob ich jetzt zur Nutte in die Wohnung fahre oder gleich ins Hotel, ist dann schon egal. Und die 50 Euro für ein Hotelzimmer, daran sollte es dann auch nicht mehr scheitern.

Und bevor jetzt wieder einer meint - um 50 Euro gibt's kein Hotel. Dann bitte schaut auf booking und dann könnts weiterreden 😂
Marco-108
Mitglied seit 2026 · Freier
Danke für Euren angeregten Austausch und für die Mitteilung Eurer Erfahrungen. 👍
Roland-37
Mitglied seit 2026 · Freier
Hotel Bauer im 1150 Wien kosten 3 Stunden 45€..dort ist es normal sich mit einer Nutte zu treffen
Celine97
Mitglied seit 2026 · Anbieter
im Hotel Bauer ist es nicht nur normal Nutten zu treffen, mitlerweile triffst du dort alles mögliche und die Atmosphäre ist naja ... nicht so die beste... Das ist aber nur meine persönliche Meinung jeder wie er es mag haha
Marco-108
Mitglied seit 2026 · Freier
Muss die Diskussion nochmals anstossen...

Klingt bisher alles völlig plausibel, aber... auch wenn hier auf BookSusi viele private Adressen angegeben sind, kann der Zutritt in eine solche Wohnung nur auf behördlichem Weg genehmigt werden (was vielleicht mit einer Anzeige einer Dame hier und dem entsprechenden Angeboten an Serviceleistungen ausreichen sein kann) und dann müsste aber im Falle eines `Zugriffes`dem Klienten auch nachgewiesen werden, dass es tatsächlich zu sexuellen Handlungen gekommen ist und dass er nicht nur Kaffee getrunken und sich angenehm unterhalten hat !?!?!?
Deleted
Mitglied seit 2026 · Freier
@Marco-108: Musst der Freier beweisen, dass es zu keinen sexuellen Handlungen gekommen ist, oder die Behörde, dass solche stattgefunden haben? Denn wenn der Freier es beweisen muss, ich glaube, eine gute glaubwürdige Erklärung könnte schwer werden. Ich denke, Kaffeetrinken und Plaudern, werden sie kaum glauben.
Traper68
Mitglied seit 2021 · Freier
Normalerweise liegt die Beweislast beim Staat. Man kann sich ja aus vielfältigen Gründen in der Wohnung aufhalten. Was wenn ich mit der Dame befreundet bin, zum massieren komme oder die auch einfach nur zum Glauben bekehren will? Das lässt sich so fortsetzen.Wenn man von der Dame nicht belastet wird, denke ich, haben die nichts in der Hand.
Einsamer
Mitglied seit 2024 · Freier
dadurch dass es regelmäßig zu Kontrollen und Strafen kommt ist hoer wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens. die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist gewiss nicht sonderlich hoch, aber die Hoffnung, keine Strafe zahlen zu müssen, wenn man erwischt wird ist eigentlich nur lächerlich
Joe-53
Mitglied seit 2021 · Freier
@Einsamer

Diejenigen die erwischt werden sind meist von der Konkurrenz verpfiffene Damen.
Mr-Douglas
Mitglied seit 2020 · Freier
In Wien scheint mir der Fokus der Kontrollen auf der grünen und der blauen Karte zu liegen. Wenn der Freier das "Glück" hat, dass bei der Dame da etwas fehlt, hat er gute Chancen, unbehelligt gehen zu dürfen - ist aber natürlich keine Garantie.

Klare Indizien für die tatsächliche Anbahnung/Ausführung der Prostitution sind herumliegende Kondome und Geldscheine und dass Kunde und Dame voneinander bestenfalls einen Vornamen kennen (der dann selten mit dem Vornamen laut Ausweis übereinstimmt).
Traper68
Mitglied seit 2021 · Freier
Die Frage ist, ob schon der Aufenthalt in einer zur Prostitution genutzten Wohnung strafbar ist, oder nur der tatsächliche Vollzug. Letzteres wäre meiner Meinung nach nicht leicht zu beweisen. Die werden nicht mit einem SWAT Trupp die Wohnung stürmen, teure DNA Test an den gebrauchten Kondomen machen, oder mit Drohnen beim Fenster reinschauen. Also ich glaube nicht, dass das mit dem Nachweis so einfach ist. Ist ein bisschen wie beim nordischen System.
Mr-Douglas
Mitglied seit 2020 · Freier
Grob gesagt, gilt für die Dame auch das Verbot der Anbahnung außerhalb genehmigter Lokale und des Straßenstrichs. Und für Freier gibt es dieses Kontaktaufnahmeverbot, bei dem ich mir aber nicht sicher bin, ob es sehr griffig formuliert ist. (Ich bezieh mich aufs WPG für Wien.)
Einsamer
Mitglied seit 2024 · Freier
Was wird mit dieser Diskussion überhaupt bezweckt? Dem eigenen Wunschdenken Ausdruck verleihen? Wen willst du überzeugen? Andere oder doch dich selber?

Noch einmal: Die Chance erwischt zu werden ist sicher gering. Die Chance bei erwischt werden straffrei auszugehen ist ebenfalls sehr gering. Justiz und Polizei sind sicher nicht ganz auf der Nudelsuppe dahergeschwommen.
Marco-108
Mitglied seit 2026 · Freier
Danke Einsamer für die kritische Bemerkungen. Ich wollte eigentlich nur aus privatem Interesse die tatsächliche Rechtslage in Österreich und in den Bundesländern erkunden und die damit verbundenen Unklarheiten ausräumen weil ich keine Jurist bin und mir dieses Forum als geeignet erschien.
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