Was ist daran bitte defensiv wenn offsichtlich gefährliches "Halbwissen" zum Besten gegeben wird?
In fünf Bundesländern darf man meines Wissens außerhalb von Bordellen sexuellen DIenstleistungen ausüben, (Wien, Burgenland, NÖ, OÖ und Steiermark) wobei es da wieder nicht einheitliche Regelungen gibt je nach Bundesland. Da der Ersteller aus OÖ ist und einen Hausbesuch möchte spricht die Gesetzeslage nicht dagegen und somit ist dieses "defensive schreiben" von LittleMaid zusätzlich am Thema vorbei.
Sexualbegleiterinnen bzw. Sexualassistentinnen sind Sexworkerinnen mit im Idealfall einer Zusatzausbildung, aber der Begriff ist nicht geschützt somit kann sich jeder so nennen. Daher müssen diese wie jede andere SW alle sechs Wochen ihre Untersuchung machen und haben auch die grüne Karte. Es kann sein, dass es möglicherweise Sexualbegleiterinnen gibt die weder HJ, BJ, GV/AV anbieten, kann natürlich sein, aber dann sind das die absolute Ausnahme und nicht die Regel.
@Kawoom Vll wäre es optional n Absprach mit dem BSÖ sinvoll den Begriff "Sexualbegleitung" in "Sexualbegleitung/-assitenz" abzuändern falls es mehrere Personen so geht, dass sie damit Begleitung in Clubs verstehen.